Kostenübernahme
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Krankenkassen getragen. Ich orientiere mich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) und den seit Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verbände der privaten Krankenkassen, sowie Beihilfen.
Bitte informieren Sie sich bei dem/den zuständigen Kostenträger(n) über die Kostenübernahme und das Antragsverfahren für Psychotherapie:
- Wie viele Sitzungen werden übernommen?
- Werden Sprechstunden und probatorische Sitzungen übernommen (und wie viele)?
- Werden die Kosten voll oder teilweise erstattet?
- Was für Unterlagen werden für die Beantragung einer Psychotherapie benötigt? Bestenfalls fordern sie Antragsformulare bereits an.
Eine Kostenübernahme kann in meiner Privatpraxis z.B. über folgende Kostenträger erfolgen.
- Private Krankenversicherung
- Beihilfe
- Heilfürsorge
- Ich bin Netzwerktherapeutin des des CARE-Projekts, über das Beschäftigte des Landes Niedersachsen psychotherapeutische Hilfe erhalten können.
- Postbeamtenkrankenkasse (hier werden die Kosten i.d.R. nur teilweise erstattet)
- Kostenerstattungsverfahren (Gesetzlich Krankenversicherte)
- eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen ist in Privatpraxen nur in Ausnahmefällen möglich, wenn kein Therapieplatz bei KollegInnen mit Kassenzulassung gefunden wird.
- Bitte klären Sie vorab die notwendigen Schritte mit Ihrer Krankenkasse und informieren Sie sich über das Kostenerstattungsverfahren